Zuflusszeitpunkt eines Job-Tickets

Der geldwerte Vorteil aus Job-Tickets, die länger als einen Monat gültig sind, fließt unter bestimmten Voraussetzungen monatlich zu, womit die Sachbezugsfreigrenze zur Anwendung kommen kann.

Das Baye­ri­sche Lan­des­amt für Steu­ern hat zur steu­er­li­chen Behand­lung von Job-Tickets Stel­lung genom­men. Ins­be­son­de­re geht es dabei um den Zufluss­zeit­punkt von Job-Tickets mit län­ge­rer Gel­tungs­dau­er, was für die Anwen­dung der Sach­be­zugs­frei­gren­ze von 44 Euro pro Monat von Bedeu­tung ist. Dem­nach ist die Frei­gren­ze unter ande­rem anwend­bar, wenn monat­lich Tickets (Monats­mar­ken) aus­ge­hän­digt wer­den oder Tickets, die für einen län­ge­ren Zeit­raum gel­ten, jeden Monat akti­viert bzw. frei­ge­schal­tet wer­den. Ein monat­li­cher Zufluss liegt auch vor, wenn die Tarif­be­stim­mun­gen für ein Job-Ticket vor­se­hen, dass die jewei­li­ge monat­li­che Fahr­be­rech­ti­gung durch die recht­zei­ti­ge monat­li­che Zah­lung erwor­ben wird, selbst wenn das Ticket für einen län­ge­ren Zeit­punkt aus­ge­stellt ist.