Geschäftsführer-Gehalt kann nicht pauschal versteuert werden

Auch wenn das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers unter der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro monatlich liegt, kann es nicht mit 20 % pauschal versteuert werden.

Wenn das Gehalt eines Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers unter­halb der Gering­fü­gig­keits­gren­ze von 450 Euro liegt, wird dar­aus noch kei­ne gering­fü­gi­ge Beschäf­ti­gung, für die eine Pau­scha­lie­rung der Lohn­steu­er mit 20 % in Fra­ge kommt. Eine gering­fü­gi­ge Beschäf­ti­gung im Sinn der Lohn­steu­er­pau­scha­lie­rung setzt näm­lich vor­aus, dass die Merk­ma­le einer sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Beschäf­ti­gung erfüllt sind. Zwar kann auch ein GmbH-Geschäfts­füh­rer die­se Vor­aus­set­zung erfül­len. Das gilt aber nach einem Urteil des Finanz­ge­richts Baden-Würt­tem­berg nicht für einen Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer, der maß­geb­li­chen Ein­fluss auf die Wil­lens­bil­dung der GmbH hat.