Erbschaftsteuerreform erst 2016

Eigentlich wollte die Große Koalition die Neuregelung der Erbschaftsteuer noch in diesem Jahr vom Tisch kriegen, muss das Projekt jetzt aber aufs neue Jahr vertagen.

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat für die Neu­re­ge­lung der Begüns­ti­gung von Betriebs­ver­mö­gen eine Frist bis zum 30. Juni 2016 gesetzt. Seit Anfang des Jah­res wird daher über die Reform der Erb­schaft­steu­er debat­tiert. Eigent­lich woll­te die Gro­ße Koali­ti­on noch vor dem Jah­res­wech­sel die Geset­zes­än­de­rung ver­ab­schie­den. Nach einer Exper­ten­an­hö­rung im Bun­des­tag hat die Koali­ti­on aber neu­en Bera­tungs­be­darf fest­ge­stellt, womit die Reform nicht mehr vor 2016 ver­ab­schie­det wer­den kann.