Haustierbetreuung als haushaltsnahe Dienstleistung

Der Bundesfinanzhof hat gegen die Finanzverwaltung entschieden, dass auch die Betreuung von Haustieren eine haushaltsnahe Dienstleistung sein kann.

Gute Nach­rich­ten für den Weih­nachts- oder Win­ter­ur­laub hat der Bun­des­fi­nanz­hof: Die Ver­sor­gung und Betreu­ung eines Haus­tie­res kann als haus­halts­na­he Dienst­leis­tung begüns­tigt sein. Anders als der Fis­kus sieht der Bun­des­fi­nanz­hof kei­nen Grund, war­um die Haus­tier­be­treu­ung gene­rell vom Steu­er­bo­nus aus­ge­schlos­sen sein soll­te. Auch wenn der Bun­des­fi­nanz­hof kei­ne kon­kre­ten Vor­ga­ben gemacht hat, ist damit aber nicht auto­ma­tisch jede Betreu­ung begüns­tigt. Ent­schei­dend im Streit­fall war unter ande­rem, dass die Betreu­ung im Haus­halt selbst statt­fand, nicht in einer exter­nen Ein­rich­tung.