Verfassungsbeschwerden gegen Alterseinkünftegesetz erfolglos

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz nicht zur Entscheidung angenommen.

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat drei Ver­fas­sungs­be­schwer­den gegen das zum 1. Janu­ar 2005 in Kraft getre­te­ne Alters­ein­künf­te­ge­setz nicht zur Ent­schei­dung ange­nom­men. Das Gericht bil­ligt dem Gesetz­ge­ber bei der Neu­ord­nung der ein­kom­men­steu­er­recht­li­chen Behand­lung von Alters­vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen und Alters­be­zü­gen einen wei­ten Gestal­tungs­spiel­raum zu. Ins­be­son­de­re ist es mit dem all­ge­mei­nen Gleich­heits­satz ver­ein­bar, dass Ren­ten­ein­künf­te aus den ver­schie­de­nen Basis­ver­sor­gun­gen steu­er­lich gleich behan­delt wer­den, obwohl die dafür bis 2004 geleis­te­ten Bei­trä­ge teil­wei­se unter­schied­lich steu­er­be­güns­tigt waren.