Steueranreize zum Wohnungsbau

Die Bundesregierung plant eine zeitlich befristete Sonderabschreibung für den Wohnungsbau in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt.

Falls die Län­der mit­zie­hen, will die Bun­des­re­gie­rung zeit­lich befris­tet Steu­er­an­rei­ze für den Woh­nungs­bau schaf­fen. Anlass ist der Flücht­lings­zu­strom, der den ohne­hin in eini­gen Regio­nen sehr ange­spann­ten Woh­nungs­markt wei­ter belas­tet. Der Vor­schlag sieht vor, den Bau neu­er Wohn­im­mo­bi­li­en aus­schließ­lich in Gebie­ten mit ange­spann­tem Woh­nungs­markt über eine Son­der­ab­schrei­bung zu för­dern, wenn die Anschaf­fung oder der Beginn der Her­stel­lung in den Jah­ren 2016 bis 2018 erfolgt. Im Jahr der Anschaf­fung oder Her­stel­lung und im dar­auf­fol­gen­den Kalen­der­jahr soll die Son­der­ab­schrei­bung jeweils bis zu 10 % betra­gen. Im drit­ten Kalen­der­jahr sol­len es bis zu 9 % sein.