Irritationen um Steuernummerangabe
Seit Mitte des Jahres sind Unternehmen verpflichtet, auf Rechnungen auch ihre Steuernummer anzugeben. Damit sind einige Irritationen verbunden.
Die Verpflichtung der Unternehmen zur Angabe der Steuernummer auf Rechnungen hat zu beträchtlichen Irritationen in der Wirtschaft geführt. Auslöser ist das Schreiben des Bundesfinanzministers, wonach die Angabe der Steuernummer auf Rechnungen und Gutschriften nicht Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs ist. Allerdings hat das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen darauf hingewiesen, dass Unternehmer, in deren Rechnungen die Angabe der Steuernummer fehlt, mit Überprüfungen rechnen müssen.
Die Bundessteuerberaterkammer hat jetzt beim Ministerium angefragt, für wen denn dieser Aufwand, der mit einem Neudruck von Rechnungen verbunden ist, getrieben werden soll. Die Steuerberater erwarten eine klare Auskunft zu den Konsequenzen für den Rechnungsaussteller und den Rechnungsempfänger, falls die Steuernummer nicht auf den Rechnungen angegeben ist.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv