Irritationen um Steuernummerangabe

Seit Mitte des Jahres sind Unternehmen verpflichtet, auf Rechnungen auch ihre Steuernummer anzugeben. Damit sind einige Irritationen verbunden.

Die Ver­pflich­tung der Unter­neh­men zur Anga­be der Steu­er­num­mer auf Rech­nun­gen hat zu beträcht­li­chen Irri­ta­tio­nen in der Wirt­schaft geführt. Aus­lö­ser ist das Schrei­ben des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ters, wonach die Anga­be der Steu­er­num­mer auf Rech­nun­gen und Gut­schrif­ten nicht Vor­aus­set­zung für die Inan­spruch­nah­me des Vor­steu­er­ab­zugs ist. Aller­dings hat das Finanz­mi­nis­te­ri­um Nord­rhein-West­fa­len dar­auf hin­ge­wie­sen, dass Unter­neh­mer, in deren Rech­nun­gen die Anga­be der Steu­er­num­mer fehlt, mit Über­prü­fun­gen rech­nen müs­sen.

Die Bun­des­steu­er­be­ra­ter­kam­mer hat jetzt beim Minis­te­ri­um ange­fragt, für wen denn die­ser Auf­wand, der mit einem Neu­druck von Rech­nun­gen ver­bun­den ist, getrie­ben wer­den soll. Die Steu­er­be­ra­ter erwar­ten eine kla­re Aus­kunft zu den Kon­se­quen­zen für den Rech­nungs­aus­stel­ler und den Rech­nungs­emp­fän­ger, falls die Steu­er­num­mer nicht auf den Rech­nun­gen ange­ge­ben ist.