ELStAM-Vereinfachungsregelung bei verschiedenen Lohnarten
Das Bundesfinanzministerium hat die Vereinfachungsregelung für den Lohnsteuerabzug bei verschiedenen Lohnarten bis Ende 2016 verlängert.
Für verschiedenartige Bezüge bei einem Arbeitgeber hatte die Finanzverwaltung aus Vereinfachungsgründen eine Nichtbeanstandungsregelung zum Lohnsteuerabzug geschaffen. Diese Regelung galt bisher nur bis Ende 2015. Weil zu diesem Sachverhalt mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens aber eine gesetzliche Regelung bereits in Arbeit ist, hat die Finanzverwaltung aus Billigkeitsgründen die Nichtbeanstandungsregelung für das Kalenderjahr 2016 verlängert. Entsprechend kann der Arbeitgeber solche Bezüge weiterhin wie Bezüge aus unterschiedlichen Dienstverhältnissen behandeln und die abgerufenen ELStAM nur für einen der gezahlten Bezüge anwenden. Für den anderen Bezug ist die Steuerklasse VI ohne weiteren Abruf von ELStAM zu Grunde zu legen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer