Zumutbare Belastung bei Krankheitskosten ist verfassungsgemäß

Der Bundesfinanzhof hat eine Klage gegen die Anrechnung einer zumutbaren Belastung beim Abzug von Krankheitskosten abgewiesen.

Der Bun­des­fi­nanz­hof hält den Abzug einer zumut­ba­ren Eigen­be­las­tung bei der steu­er­li­chen Berück­sich­ti­gung von Krank­heits­kos­ten als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung für ver­fas­sungs­ge­mäß. Eine Ver­fas­sungs­wid­rig­keit käme allen­falls dann in Fra­ge, wenn die Kos­ten so hoch sind, dass sie das ver­fas­sungs­recht­lich gesi­cher­te Exis­tenz­mi­ni­mum angrei­fen. Das sei aber in der Regel nicht der Fall.