Werbungskostenabzug für Geburtstagsfeier mit Arbeitskollegen

Wenn zur Feier nur Arbeitskollegen eingeladen sind, sind die Kosten für die Geburtstagsfeier als Werbungskosten in voller Höhe abziehbar.

Die Kos­ten für eine Geburts­tags­fei­er, zu der nur Arbeits­kol­le­gen ein­ge­la­den sind, kön­nen in vol­ler Höhe als Wer­bungs­kos­ten gel­tend gemacht wer­den. Das Finanz­ge­richt Rhein­land-Pfalz sieht in die­sem Fall eine kla­re beruf­li­che Ver­an­las­sung. Zudem fand die Fei­er in den Räu­men des Arbeit­ge­bers und teil­wei­se sogar wäh­rend der Arbeits­zeit statt. Ent­schei­dend war aber der Umstand, dass zu der Fei­er kei­ne pri­va­ten Freun­de oder Ver­wand­te ein­ge­la­den waren, son­dern für die­se eine sepa­ra­te Fei­er aus­ge­rich­tet wur­de.