Abschreibung nach mittelbarer Grundstücksschenkung
Ob eine Immobilienschenkung direkt oder mittelbar erfolgt, hat auf den Abschreibungsanspruch des Beschenkten keine Auswirkungen — eine Abschreibung ist in beiden Fällen möglich.
Wer eine Immobilie erbt oder als Schenkung erhält, kann die Abschreibung des Erblassers oder Schenkers fortführen. Das gilt auch für eine mittelbare Schenkung, bei der statt der Immobilie ein Geldbetrag mit der Auflage verschenkt wird, davon den Immobilienkauf zu finanzieren. Für das Niedersächsische Finanzgericht ist so eine mittelbare Schenkung nicht anders zu behandeln als eine direkte Schenkung. Zwar stellt der bezahlte Kaufpreis für den Beschenkten keinen echten Aufwand dar, weil das Geld dafür nicht von ihm stammt. Allerdings sei der Kauf wirtschaftlich dem Schenker zuzurechnen, der mit der Schenkung — ob nun direkt oder mittelbar — auch seinen Anspruch auf Abschreibung an den Beschenkten überträgt.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Anteilige Bestattungskostenübernahme durch Sterbegeldversicherung
- Fahrtkosten eines Teilzeitstudenten
- Höhere Bagatellgrenze bei der Künstlersozialabgabe
- Zahlungen in die Erhaltungsrücklage trotz WEG-Reform nicht als Werbungskosten abziehbar
- Reguläre Abgabefristen für Steuererklärungen gelten wieder
- Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen in 2025
- Aussetzung der Vollziehung bei Aussetzungszinsen
- Steuerfreiheit von Bildungsleistungen
- Grundsteuerbescheide ergehen trotz anhängiger Einsprüche
- Hinzuschätzungen bei bestandskräftigen Bescheiden