Versorgungsfreibeträge für Erbschaftsteuer verletzen EU-Recht

Die EU-Kommission hat Deutschland zu einer Änderung bei der Erbschaftsteuer aufgefordert, weil die Einschränkungen beim Versorgungsfreibetrag nach ihrer Ansicht EU-Recht verletzen.

Der Ehe- oder Lebens­part­ner des Erb­las­sers hat Anspruch auf einen beson­de­ren Ver­sor­gungs­frei­be­trag. Die­ser Anspruch besteht aller­dings nur dann, wenn der Erbe, der Erb­las­ser oder bei­de in Deutsch­land steu­er­pflich­tig waren, nicht aber, wenn nur Ver­mö­gens­wer­te in Deutsch­land ver­erbt wer­den. An die­ser Ein­schrän­kung stört sich die EU-Kom­mis­si­on und hat daher Deutsch­land zu einer ent­spre­chen­den Geset­zes­än­de­rung auf­ge­for­dert.