Einsprüche zum Zinssatz per Allgemeinverfügung abgewiesen
Alle anhängigen Einsprüche gegen die Höhe des Zinssatzes für Steuernachzahlungen aus den Jahren vor 2012 sind von der Finanzverwaltung per Allgemeinverfügung zurückgewiesen worden.
Wegen der mittlerweile dauerhaft niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt gab es mehrere Klagen gegen den gesetzlichen Zinssatz für Steuernachzahlungen in Höhe von 6 %. Der Bundesfinanzhof hielt den Zinssatz aber zumindest für Zeiträume bis Dezember 2011 noch für akzeptabel und damit nicht für verfassungswidrig. Auf diese Entscheidung hat die Finanzverwaltung nun reagiert und alle am 16. Dezember 2015 anhängigen Einsprüche zur Höhe des Zinssatzes für Zeiträume vor 2012 per Allgemeinverfügung zurückgewiesen. Den Betroffenen bleibt nun ein Jahr Zeit, gegen die Abweisung des Einspruchs Klage einzureichen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen