Entwurf für eine Reform der Investmentbesteuerung liegt vor

Verhinderung von Gestaltungsmöglichkeiten und deutliche Vereinfachung für die Kapitalanleger sind die wesentlichen Ziele bei der Reform der Investmentbesteuerung.

Im Dezem­ber hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um den ers­ten Ent­wurf für ein Gesetz zur Reform der Invest­ment­be­steue­rung vor­ge­legt. Mit dem Gesetz sol­len ins­be­son­de­re EU-recht­li­che Risi­ken bei der Invest­ment­be­steue­rung aus­ge­räumt, ein­zel­ne Steu­er­spar­mo­del­le (ins­be­son­de­re die Umge­hung der Divi­den­den­be­steue­rung) ver­hin­dert und die Gestal­tungs­an­fäl­lig­keit redu­ziert wer­den. In ers­ter Linie sieht der Gesetz­ent­wurf daher vor, ein neu­es Besteue­rungs­sys­tem für Publi­kums­In­vest­ment­fonds ein­zu­füh­ren, das wesent­lich ein­fa­cher und leich­ter admi­nis­trier­bar ist. Wäh­rend Anle­ger bis­her bis zu 33 ver­schie­de­ne Besteue­rungs­grund­la­gen berück­sich­ti­gen müs­sen, rei­chen künf­tig 4 Kenn­zah­len aus. Das bis­he­ri­ge, semi­trans­pa­ren­te Besteue­rungs­sys­tem wird nur noch für Spe­zi­al-Invest­ment­fonds fort­ge­führt, in die grund­sätz­lich nur insti­tu­tio­nel­le Anle­ger inves­tie­ren dür­fen.