Pensionsrückstellung nach Reduzierung des Gehalts

Nach der Reduzierung des Geschäftsführergehalts während des Wirtschaftsjahres ist bei der Prüfung einer möglichen Überversorgung das tatsächliche Jahresgehalt maßgebend.

Wird das Geschäfts­füh­rer­ge­halt inner­halb des Wirt­schafts­jah­res redu­ziert, kann das unter Umstän­den bei einer bestehen­den Pen­si­ons­rück­stel­lung zu einer Über­ver­sor­gung füh­ren. Bei der Prü­fung ist aller­dings das tat­säch­li­che Jah­res­ge­halt zu Grun­de zu legen. Das Finanz­ge­richt Düs­sel­dorf stützt sich auf die Recht­spre­chung des Bun­des­fi­nanz­hofs und weist den Ansatz des Finanz­amts zurück, das das hoch­ge­rech­ne­te redu­zier­te Gehalt als Grund­la­ge für die Prü­fung anset­zen woll­te.