Besuchsfahrten des Ehegatten sind keine Werbungskosten

Unabhängig davon, ob eine doppelte Haushaltsführung besteht oder nicht, sind Besuchsfahrten eines Ehegatten zur Tätigkeitsstätte des anderen Ehegatten nicht als Werbungskosten abziehbar.

Auch bei einer län­ger­fris­ti­gen Aus­wärts­tä­tig­keit sind Auf­wen­dun­gen für Besuchs­fahr­ten eines Ehe­part­ners zur aus­wär­ti­gen Tätig­keits­stät­te des ande­ren Ehe­part­ners grund­sätz­lich nicht als Wer­bungs­kos­ten abzieh­bar. Der Bun­des­fi­nanz­hof hat schon 2011 sol­che umge­kehr­ten Fami­li­en­heim­fahr­ten im Rah­men einer dop­pel­ten Haus­halts­füh­rung vom Wer­bungs­kos­ten­ab­zug aus­ge­schlos­sen und das jetzt auch für den Fall einer län­ge­ren Aus­wärts­tä­tig­keit ohne dop­pel­te Haus­halts­füh­rung bestä­tigt.