Bundesfinanzhof gewährt vorläufigen Rechtsschutz bei Bauleistungen
Der Bundesfinanzhof hat ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit von nachträglich geänderten Umsatzsteuerbescheiden in Bauträgerfällen und hat daher die Aussetzung der Vollziehung gewährt.
Unter den Finanzgerichten ist bisher umstritten, ob die nachträgliche Festsetzung von Umsatzsteuer bei der Rückabwicklung in Bauträgerfällen verfassungsgemäß ist. Nun hat sich zum ersten Mal der Bundesfinanzhof zu der Frage geäußert und im Streitfall Aussetzung der Vollziehung gewährt. Für den Bundesfinanzhof bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit von geänderten Umsatzsteuerbescheiden. Der Beschluss lässt zwar noch keine Prognose für die endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu, aber andere betroffene Unternehmen können mit der Rückendeckung des Bundesfinanzhofs im Ernstfall nun ebenfalls auf Aussetzung der Vollziehung pochen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler