Stellungnahme zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Zum Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens liegt jetzt eine Stellungnahme des Bundesrats vor, in der dieser mehrere Änderungen fordert.

Der Bun­des­rat hat im Janu­ar sei­ne Stel­lung­nah­me zum Ent­wurf des “Geset­zes zur Moder­ni­sie­rung des Besteue­rungs­ver­fah­rens” abge­ge­ben. Dar­in for­dern die Län­der in ins­ge­samt 13 Punk­ten Ände­run­gen am Gesetz­ent­wurf. Unter ande­rem sieht das Gesetz vor, dass Bele­ge (Spen­den­quit­tun­gen, Hand­wer­ker­rech­nun­gen etc.) nicht mehr ein­zu­rei­chen, son­dern nur noch auf­zu­be­wah­ren sind. Hier for­dert der Bun­des­rat eine Ver­län­ge­rung der vor­ge­se­he­nen Auf­be­wah­rungs­frist von einem auf zwei Jah­re, was bereits den Bund der Steu­er­zah­ler auf den Plan geru­fen hat. Der kri­ti­siert die Ver­län­ge­rung, weil das Gesetz ursprüng­lich dar­auf abziel­te, das Steu­er­ver­fah­ren zu ver­ein­fa­chen. Die Ver­län­ge­rung der Auf­be­wah­rungs­frist ste­he dem aber ent­ge­gen, weil es damit für die Steu­er­zah­ler immer schwie­ri­ger wer­den wür­de, zu beur­tei­len, wann wel­che Unter­la­gen ent­sorgt wer­den kön­nen.