Mindestlohnanstieg voraussichtlich niedriger als erwartet
Die zum 1. Januar 2017 anstehende erstmalige Erhöhung des Mindestlohns wird voraussichtlich niedriger ausfallen als zunächst erwartet.
Zum 1. Januar 2017 wird der gesetzliche Mindestlohn erstmals nach den Vorgaben der von Gewerkschaften und Arbeitgebern gebildeten Mindestlohnkommission an die Tarifentwicklung angepasst. Während eine erste Berechnung von Wirtschaftswissenschaftlern auf der Grundlage der Tarifentwicklung in 2014 und 2015 eine Erhöhung um 5,4 % auf 8,97 Euro ergab, legt ein Bericht der Süddeutschen Zeitung nahe, dass die Erhöhung nicht so hoch ausfallen wird. Demnach hat sich die Mindestlohnkommission entschlossen, die Tarifentwicklung erst ab 2015 zu berücksichtigen, weil der Mindestlohn 2015 in Kraft getreten ist. Zusammen mit den Abschlüssen im ersten Halbjahr 2016 ergäbe das einen neuen Mindestlohn für 2017 in einer Größenordnung von 8,85 Euro.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer