Medienberichterstattung schließt Selbstanzeige aus

Wenn in den Medien hinreichend konkret über den Ankauf von Steuerdaten durch den Fiskus berichtet wurde, ist keine strafbefreiende Selbstanzeige mehr möglich.

Die straf­be­frei­en­de Wir­kung einer Selbst­an­zei­ge ist aus­ge­schlos­sen, wenn eine der Steu­er­straf­ta­ten im Zeit­punkt der Selbst­an­zei­ge bereits ganz oder teil­wei­se ent­deckt war und der Steu­er­sün­der dies wuss­te oder damit rech­nen muss­te. Das Ober­lan­des­ge­richt Schles­wig-Hol­stein ist hier zu dem Ergeb­nis gelangt, dass die Kennt­nis der ein­schlä­gi­gen Medi­en­be­richt­erstat­tung über den Ankauf einer CD mit Steu­er­da­ten durch den Fis­kus die straf­be­frei­en­de Wir­kung der Selbst­an­zei­ge zumin­dest dann aus­schließt, wenn auf der CD Daten einer vom Steu­er­sün­der genutz­ten Bank vor­han­den sind und dar­über in den Medi­en berich­tet wor­den ist. In einem sol­chen Fall muss­te der Steu­er­sün­der nach Ansicht der Rich­ter mit der Ent­de­ckung sei­ner Straf­tat rech­nen.