Steuerpläne: Privatnutzung eines Pkw

Mit den geplanten Änderungen im Steuerrecht will die Regierungskoalition auch die Pauschale für die Privatnutzung eines Pkws auf 1,5 % anheben.

Selb­stän­di­ge und Arbeit­neh­mer, die einen Fir­men­wa­gen auch pri­vat nut­zen und kein Fahr­ten­buch füh­ren, muss­ten bis­lang pau­schal 1 % des Lis­ten­prei­ses pro Monat als Ent­nah­me oder als geld­wer­ten Vor­teil ver­steu­ern. Gera­de bei Gebraucht­wa­gen kamen dabei teil­wei­se absurd hohe Pau­schal­be­trä­ge zustan­de, da immer der Neu­preis des Wagens als Grund­la­ge für die Berech­nung der Pau­scha­le dient.

Die­se Pau­scha­le will der Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter nun von 1 % auf 1,5 % des Lis­ten­prei­ses anhe­ben und spricht dabei euphe­mis­tisch von einer Anpas­sung an die “all­ge­mei­ne Kos­ten­ent­wick­lung”, offen­sicht­lich in der Annah­me, dass eben die­se Kos­ten­ent­wick­lung aus­ge­rech­net die Neu­prei­se von Pkw nicht beein­flusst. Die Füh­rung eines Fahr­ten­buchs ist aller­dings auch wei­ter­hin mög­lich und in bestimm­ten Fäl­len auch durch­aus sinn­voll, wie das fol­gen­de Bei­spiel zeigt.

Bei­spiel: Der Geschäfts­füh­rer einer GmbH unter­liegt dem Spit­zen­steu­er­satz von 48,5 % und nutzt sei­nen Dienst­wa­gen mit einem Lis­ten­preis von 35.000 Euro auch pri­vat. Durch die Erhö­hung der Pau­scha­le auf 1,5 % pro Monat muss der Geschäfts­füh­rer jedes Jahr 1.018 Euro zusätz­lich an Steu­ern zah­len, denn statt 350 Euro sind nun 525 Euro pro Monat pau­schal zu ver­steu­ern.