Verlängerung des Bestandsschutzes für Investmentvermögen

Das Bundesfinanzministerium hat die Übergangsfrist für ausländische Investmentvermögen bis Ende 2017 verlängert, weil ohnehin eine Reform der Investmentbesteuerung vorgesehen ist.

Im Vor­griff auf die mit dem Invest­ment­steu­er­re­form­ge­setz geplan­te Geset­zes­än­de­rung für die Besteue­rung von Invest­ment­fonds hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um per Ver­wal­tungs­an­wei­sung die Über­gangs­frist für aus­län­di­sche Invest­ment­ver­mö­gen bis zum 31. Dezem­ber 2017 ver­län­gert. Ohne die­se Ver­län­ge­rung hät­ten die Fonds ab dem 23. Juli 2016 auf­grund des AIFM-Anpas­sungs­ge­set­zes mit der Umstruk­tu­rie­rung ihrer Anla­ge­be­din­gun­gen und ihres Ver­mö­gens­be­stands begin­nen müs­sen, was aber durch die im Invest­ment­steu­er­re­form­ge­setz vor­ge­se­he­nen Ände­run­gen ab 2018 wie­der hin­fäl­lig gewe­sen wäre.