Gemeinde kann nicht gegen Gewerbesteuermessbetrag klagen

Auch wenn der Gemeinde durch eine Hohe Erstattung der Ruin droht, kann sie nicht gegen die Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags durch das Finanzamt klagen.

Eine Gemein­de kann nicht gegen die Her­ab­set­zung des Gewer­be­steu­er­mess­be­trags eines Unter­neh­mens kla­gen, weil ihr dazu die Kla­ge­be­fug­nis fehlt. Auch wenn die Gemein­de wegen der Her­ab­set­zung Gewer­be­steu­er in Mil­lio­nen­hö­he erstat­ten muss und dadurch ihre finan­zi­el­le Hand­lungs­fä­hig­keit gefähr­det ist, kann sie sich nicht gegen die Erstat­tung weh­ren. Das Finanz­ge­richt Köln ver­weist auf das Gesetz, das Pro­zes­se der bei der Fest­set­zung und Erhe­bung der Gewer­be­steu­er arbeits­tei­lig han­deln­den Finanz­äm­ter und Gemein­den gegen­ein­an­der aus­schließt.