Gesetzentwurf zum Austausch länderbezogener Berichte

Deutschland folgt dem Vorschlag der OECD über den Austausch länderbezogender Berichte über die Tätigkeit großer, international tätiger Unternehmen.

Um die Gewinn­ver­la­ge­rung durch mul­ti­na­tio­na­le Unter­neh­men ein­zu­gren­zen, hat die OECD ver­schie­de­ne Maß­nah­men vor­ge­schla­gen, dar­un­ter eine Ver­ein­ba­rung über den Aus­tausch län­der­be­zo­ge­ner Berich­te zwi­schen den Steu­er­be­hör­den. Durch die­se Berich­te sol­len die Steu­er­be­hör­den Infor­ma­tio­nen über die glo­ba­le Auf­tei­lung der Erträ­ge, die gezahl­ten Steu­ern und wei­te­re Indi­ka­to­ren der Wirt­schafts­tä­tig­kei­ten der größ­ten inter­na­tio­nal täti­gen Unter­neh­men erhal­ten. Zur Umset­zung die­ser Ver­ein­ba­rung hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um nun einen Gesetz­ent­wurf vor­ge­legt.