Bagatellgrenze für Mehrwertsteuererstattung

Für die Erstattung der gezahlten Mehrwertsteuer im nichtkommerziellen Reiseverkehr soll eine Bagatellgrenze von 50 Euro eingeführt werden.

Seit die Schwei­ze­ri­sche Natio­nal­bank kei­nen Min­dest­wech­sel­kurs mehr für den Fran­ken durch­setzt, ist die Zahl der Ein­kaufs­tou­ris­ten dras­tisch gestie­gen. Weil sich die bei der Heim­fahrt oft auch für Mini­be­trä­ge die Umsatz­steu­er erstat­ten las­sen, möch­te der Bun­des­rat nun auf Initia­ti­ve von Baden-Würt­tem­berg eine Baga­tell­gren­ze für die Mehr­wert­steu­er­erstat­tung ein­füh­ren und hat daher die Bun­des­re­gie­rung auf­ge­for­dert, einen ent­spre­chen­den Gesetz­ent­wurf vor­zu­le­gen. Vor­ge­se­hen ist eine Baga­tell­gren­ze in Höhe von min­des­tens 50 Euro bei Aus­fuhr­lie­fe­run­gen im nicht­kom­mer­zi­el­len Rei­se­ver­kehr.