Fahrsicherheitstraining ist umsatzsteuerpflichtig

Fahrsicherheitstrainings sind — unabhängig vom Anbieter — im Regelfall keine umsatzsteuerfreie Bildungsleistung.

In einer Kurz­in­for­ma­ti­on weist das Finanz­mi­nis­te­ri­um Schles­wig-Hol­stein dar­auf hin, dass ein Fahr­si­cher­heits­trai­ning, das nicht spe­zi­ell der beruf­li­chen Aus­bil­dung, Fort­bil­dung oder Umschu­lung dient, grund­sätz­lich umsatz­steu­er­pflich­tig ist. Auch wenn das Trai­ning von einer gemein­nüt­zi­gen Ein­rich­tung ange­bo­ten wird, han­delt es sich nicht um eine steu­er­freie Bil­dungs­leis­tung.