Tumormeldung fürs Krebsregister keine steuerfreie Heilbehandlung

Die Vergütung eines Arztes für eine Tumormeldung an das Krebsregister ist umsatzsteuerpflichtig, weil hier keine steuerfreie Heilbehandlung vorliegt.

Mel­det ein Arzt Daten an das Krebs­re­gis­ter und erhält er für jede Tumor­mel­dung eine pau­scha­le Ver­gü­tung, dann sind die­se Umsät­ze kei­ne umsatz­steu­er­freie Heil­be­hand­lung. Dem Bun­des­fi­nanz­hof genügt es näm­lich für die Annah­me eines the­ra­peu­ti­schen Zwecks der Tumor­mel­dun­gen nicht, dass ande­re Ärz­te ihre The­ra­pie­maß­nah­men auf die Ein­tra­gun­gen im Krebs­re­gis­ter abstim­men kön­nen und die Daten­bank der Ver­bes­se­rung der medi­zi­ni­schen Betreu­ung der Pati­en­ten dient.