Strafen wegen verletzter Publizitätspflichten
Wer die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses ignoriert oder die einjährige Frist versäumt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
Selbst kleinste Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, ihren Jahresabschluss innerhalb eines Jahres nach dem Bilanzstichtag zu veröffentlichen oder zumindest beim Bundesanzeiger zu hinterlegen. Wer diese Publizitätspflicht ignoriert, muss ein Ordnungsgeld von mindestens 2.500 Euro zahlen, wenn der Jahresabschluss nicht innerhalb einer nicht verlängerbaren Nachfrist von 6 Wochen veröffentlicht oder hinterlegt wird. Wie oft das vorkommt zeigt ein aktueller Bericht des Handelsblatts. Demnach sind im letzten Jahr gegen 55.000 der rund 1,1 Millionen publizitätspflichtigen Unternehmen Ordnungsgelder von insgesamt mehr als 81 Millionen Euro festgesetzt worden. Seit Einführung der neuen Publizitätsvorschriften vor 8 Jahren ist so mehr als eine halbe Milliarde Euro zusammengekommen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
- Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss
- Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform