Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers
Die Auszahlung des Urlaubsabgeltungsanspruchs eines verstorbenen Arbeitnehmers an die Erben ist kein normaler Arbeitslohn mehr.
Nachdem der Europäische Gerichtshof vor zwei Jahren entschieden hatte, dass sich die Erben nach dem Tod eines Arbeitnehmers dessen noch nicht genommene Urlaubstage auszahlen lassen können, hat auch das Bundesarbeitsgericht vor Kurzem entschieden, dass der Anspruch auf Urlaubsabgeltung ein reiner Geldanspruch ist, der vererbbar ist. Die Sozialversicherungsträger halten bei solchen Zahlungen vorerst weiter an ihrer bisherigen Auffassung fest, dass solche Zahlungen nicht zum sozialversicherungsrechtlich relevanten Arbeitsentgelt gehören. Steuerpflichtig sind die Zahlungen aber sehr wohl, allerdings beim Erben, weswegen der Arbeitgeber bei der Auszahlung auch die ELStAM des Erben für den Lohnsteuerabzug zugrunde legen muss.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
- Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss
- Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform