Vorlage zur Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen verworfen
Das Bundesverfassungsgericht hält die Vorlage des Finanzgerichts Hamburg zur Verfassungsmäßigkeit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nicht für ausreichend begründet.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorlage des Finanzgerichts Hamburg zur Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen bei der Gewerbesteuerbemessung als unzulässig verworfen. Das Hamburger Finanzgericht hielt die Hinzurechnung für verfassungswidrig, weil sie das Prinzip gleichmäßiger Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit verletzte. Dem hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich nicht widersprochen, sondern lediglich festgestellt, dass das Finanzgericht seinen Vorlagebeschluss nicht ausreichend begründet habe. Zwar deuten die Mängelrügen des Verfassungsgerichts eher in Richtung einer verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Hinzurechnung, aber eine abschließende Entscheidung ist nicht gefallen. Das Finanzgericht kann nun seinen Vorlagebeschluss überarbeiten und erneut dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage