Vorlage zur Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen verworfen
Das Bundesverfassungsgericht hält die Vorlage des Finanzgerichts Hamburg zur Verfassungsmäßigkeit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nicht für ausreichend begründet.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorlage des Finanzgerichts Hamburg zur Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen bei der Gewerbesteuerbemessung als unzulässig verworfen. Das Hamburger Finanzgericht hielt die Hinzurechnung für verfassungswidrig, weil sie das Prinzip gleichmäßiger Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit verletzte. Dem hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich nicht widersprochen, sondern lediglich festgestellt, dass das Finanzgericht seinen Vorlagebeschluss nicht ausreichend begründet habe. Zwar deuten die Mängelrügen des Verfassungsgerichts eher in Richtung einer verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Hinzurechnung, aber eine abschließende Entscheidung ist nicht gefallen. Das Finanzgericht kann nun seinen Vorlagebeschluss überarbeiten und erneut dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Neues Programm zur Förderung von Elektro- und Hybridfahrzeugen
- Sachbezugswerte für 2026
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch