Frühjahrsputz im Steuerrecht
Wie immer im Frühjahr hat die Finanzverwaltung eine Liste der weiterhin gültigen Verwaltungsanweisungen veröffentlicht.
Traditionell jätet das Bundesfinanzministerium im Frühjahr den Wildwuchs an Verwaltungsanweisungen. Dazu veröffentlicht das Ministerium eine Positivliste der weiterhin gültigen Schreiben und gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. Insgesamt 136 Verwaltungsanweisungen sollen nun nach dem 31. Dezember 2014 nicht mehr angewendet werden. Damit bewegt sich die Zahl der aussortierten Schreiben in etwa auf Vorjahresniveau. Im Vergleich dazu ist die Liste weiterhin gültiger Verwaltungsanweisungen fast 95 Seiten lang und hat rund 1.660 Einträge.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Echtzeitüberweisung und Empfängerüberprüfung im Zahlungsverkehr
- Erste Tätigkeitsstätte eines Leiharbeitnehmers
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Grunderwerbsteuer bei Gebäuden mit Solar- oder PV-Anlagen
- Trickbetrug führt nicht zu außergewöhnlicher Belastung
- E-Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe
- Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU
- Schriftform kein Erfordernis für Betriebsausgabenabzug
- Beitragsbemessungsgrenzen sollen spürbar steigen