Frühjahrsputz im Steuerrecht

Wie immer im Frühjahr hat die Finanzverwaltung eine Liste der weiterhin gültigen Verwaltungsanweisungen veröffentlicht.

Tra­di­tio­nell jätet das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um im Früh­jahr den Wild­wuchs an Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen. Dazu ver­öf­fent­licht das Minis­te­ri­um eine Posi­tiv­lis­te der wei­ter­hin gül­ti­gen Schrei­ben und gleich lau­ten­den Erlas­se der obers­ten Finanz­be­hör­den der Län­der. Ins­ge­samt 136 Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen sol­len nun nach dem 31. Dezem­ber 2014 nicht mehr ange­wen­det wer­den. Damit bewegt sich die Zahl der aus­sor­tier­ten Schrei­ben in etwa auf Vor­jah­res­ni­veau. Im Ver­gleich dazu ist die Lis­te wei­ter­hin gül­ti­ger Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen fast 95 Sei­ten lang und hat rund 1.660 Ein­trä­ge.