Rückkauf von Aktienbezugsrechten als Gestaltungsmissbrauch
Der Verkauf und umittelbare Rückkauf von unentgeltlich erworbenen Aktienbezugsrechten ist ein Gestaltungsmissbrauch, der steuerlich nicht anerkannt wird.
Wenig überraschend ist das Finanzgericht Baden-Württemberg zu dem Ergebnis gelangt, dass ein Gestaltungsmissbrauch vorliegt, wenn unentgeltlich erworbene Aktienbezugsrechte am selben Tag verkauft und wieder gekauft werden, um für eine spätere Veräußerung Anschaffungskosten zu generieren. Das Gericht hat zwar die Revision zugelassen, aber es ist eher unwahrscheinlich, dass der Bundesfinanzhof anders entscheiden wird.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR