Steuersatz auf Fotobücher

Fotobücher sind umsatzsteuerlich keine Bücher und unterliegen damit dem normalen Steuersatz von 19 %.

Foto­bü­cher, die vom Kun­den selbst zusam­men­ge­stellt wer­den und nicht zur all­ge­mei­nen Ver­brei­tung über den Buch­han­del bestimmt sind, sind bei der Umsatz­steu­er nicht als Schrift­werk begüns­tigt. In einem Schrei­ben hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um klar­ge­stellt, dass Lie­fe­run­gen und inner­ge­mein­schaft­li­che Erwer­be von Foto­bü­chern dem all­ge­mei­nen Umsatz­steu­er­satz unter­lie­gen. Für Lie­fe­run­gen und Erwer­be vor dem 1. Janu­ar 2017 wird es aller­dings nicht bean­stan­det, wenn der Pro­du­zent den ermä­ßig­ten Steu­er­satz anwen­det.