Elektronische Steuererklärung trotz Sicherheitsbedenken
Auch wer Sicherheitsbedenken gegen die elektronische Steuererklärung hegt, kommt um die Abgabepflicht auf elektronischem Weg nicht herum.
Die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung in elektronischer Form lässt sich auch mit Sicherheitsbedenken nicht umgehen. Ein Ingenieur berief sich unter anderem auf die Enthüllungen von Edward Snowden und misstraute zudem der ELSTER-Software der Finanzverwaltung. Doch das Finanzgericht Baden-Württemberg ließ diese Einwände nicht gelten. Die ELSTER-Software sei vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert worden. Zudem sei es dem Ingenieur zumutbar, das von ihm befürchtete Ausspähen seiner Daten durch handelsübliche Sicherheitssoftware zu verhindern.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Bundestag beschließt Investitionsbooster
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung
- Gewinnzuschlag bei Auflösung der Reinvestitionsrücklage verfassungskonform
- Zweites Schreiben zur E-Rechnung geplant
- Mindestlohn soll in zwei Schritten auf 14,60 Euro steigen
- Nachträgliche Vorlage der Schlussbilanz bei Umwandlungen
- Angestellte Gesellschafter einer Personengesellschaft zählen bei der Lohnsumme mit
- Entgeltaufteilung bei Kombiangeboten
- Länder fordern Ausgleich für Steuerausfälle durch Wachstumsbooster
- Erste Frist für Kassenmeldepflicht läuft Ende Juli aus