Abfärberegelung bei Beteiligungen ohne Bagatellgrenze
Für die Abfärbewirkung gewerblicher Einkünfte auf die Einkünfte aus freiberuflicher oder vermögensverwaltender Tätigkeit gibt es bei Beteiligungserträgen keine Bagatellgrenze.
Die Abfärberegelung sieht vor, dass eine freiberufliche oder vermögensverwaltende Personengesellschaft in vollem Umfang als gewerblich gilt, wenn die Gesellschaft auch nur anteilig gewerbliche Einkünfte erzielt. Der Bundesfinanzhof lässt allerdings eine Ausnahme zu, wenn die Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit nur einen äußerst geringen Umfang von nicht mehr als 3 % des Gesamtumsatzes haben. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat nun aber klargestellt, dass diese Bagatellgrenze nur für eine gewerbliche Tätigkeit der Gesellschaft selbst gilt, nicht aber für Einkünfte der Gesellschaft aus einer Beteiligung an einer gewerblich tätigen Gesellschaft. Es sei durch sachliche Gründe gerechtfertigt, bei einer Beteiligung immer von einer Abfärbung auszugehen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage