Bilanzierung eines langfristigen Fremdwährungsdarlehens

Bei einem langfristigen Fremwährungsdarlehen sind Wechselkursschwankungen üblich und daher kein Grund für eine Änderung des Bilanzansatzes des Darlehens.

Dem Finanz­ge­richt Schles­wig-Hol­stein lag die Fra­ge vor, ob ein Fremd­wäh­rungs­dar­le­hen mit dem Wech­sel­kurs bei Dar­le­hens­be­ginn oder dem Wech­sel­kurs am Bilanz­stich­tag zu bilan­zie­ren ist. Das Gericht kam zu dem Ergeb­nis, dass der ursprüng­li­che Wech­sel­kurs anzu­set­zen ist, weil es sich um ein lang­fris­ti­ges Dar­le­hen hand­le, bei dem Wech­sel­kurs­schwan­kun­gen üblich sei­en und kein Anlass für den Ansatz eines höhe­ren Teil­werts vor­lie­ge. Ein Wech­sel­kurs­ver­lust wirkt sich damit erst am Ende der Lauf­zeit aus.