Entwurf für ein Gesetz gegen Gewinnverlagerungen

Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Gesetz gegen Gewinnverlagerungen vorgelegt, mit dem der internationale Informationsaustausch über Verrechnungspreise und andere grenzüberschreitende Sachverhalte gestärkt werden soll.

Mit dem Ent­wurf für ein “Gesetz zur Umset­zung der Ände­rung der EU-Amts­hil­fe­richt­li­nie und von wei­te­ren Maß­nah­men gegen Gewinn­kür­zun­gen und -ver­la­ge­run­gen” setzt die Bun­des­re­gie­rung inter­na­tio­na­le Zusa­gen und Ver­pflich­tun­gen aus dem BEPS-Pro­jekt der OECD und G20 und aus Ände­run­gen der EU-Amts­hil­fe­richt­li­nie in natio­na­les Recht um. Im Juli hat die Regie­rung den Ent­wurf beschlos­sen, der ins­be­son­de­re Rege­lun­gen zu Tax Rulings und dem Coun­try-by-Coun­try-Repor­ting ent­hält. Damit soll der Infor­ma­ti­ons­aus­tausch und die Koope­ra­ti­on der Steu­er­ver­wal­tun­gen in der EU gestärkt wer­den, bei­spiels­wei­se wenn es um grenz­über­schrei­ten­de Vor­be­schei­de und Vor­ab­ver­stän­di­gun­gen in Ver­rech­nungs­preis­fra­gen (sog. Tax Rulings) geht.