Umschuldung eines Fremdwährungsdarlehens
Die Umschuldung eines Fremdwährungsdarlehens kann dazu führen, dass Wechselkursänderungen zu diesem Zeitpunkt gewinnwirksam werden.
Die Umschuldung oder Novation eines Fremdwährungsdarlehens führt dazu, dass das ursprüngliche Darlehen als getilgt gilt. Hat sich der Wechselkurs seit der Darlehensvergabe zum Vorteil des Darlehensnehmers entwickelt, führt die Umschuldung daher zu einem steuerpflichtigen Gewinn. Das gilt nach einem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts zumindest dann, wenn das Ursprungsdarlehen nicht einfach nur verlängert wird, sondern sich die Schuldner, der Verwendungszweck oder die Darlehenswährung ändern.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage