Umschuldung eines Fremdwährungsdarlehens

Die Umschuldung eines Fremdwährungsdarlehens kann dazu führen, dass Wechselkursänderungen zu diesem Zeitpunkt gewinnwirksam werden.

Die Umschul­dung oder Nova­ti­on eines Fremd­wäh­rungs­dar­le­hens führt dazu, dass das ursprüng­li­che Dar­le­hen als getilgt gilt. Hat sich der Wech­sel­kurs seit der Dar­le­hens­ver­ga­be zum Vor­teil des Dar­le­hens­neh­mers ent­wi­ckelt, führt die Umschul­dung daher zu einem steu­er­pflich­ti­gen Gewinn. Das gilt nach einem Urteil des Nie­der­säch­si­schen Finanz­ge­richts zumin­dest dann, wenn das Ursprungs­dar­le­hen nicht ein­fach nur ver­län­gert wird, son­dern sich die Schuld­ner, der Ver­wen­dungs­zweck oder die Dar­le­hens­wäh­rung ändern.