Voraussichtliche Sachbezugswerte für 2017

Bei den Sachbezugswerten ändern sich im nächsten Jahr voraussichtlich nur die Werte für Mahlzeiten.

Im nächs­ten Jahr wer­den sich vor­aus­sicht­lich nur die Sach­be­zugs­wer­te für Mahl­zei­ten um 5 Euro auf dann 241 Euro erhö­hen. Laut dem Ent­wurf für die Sozi­al­ver­si­che­rungs­ent­gelt­ver­ord­nung bleibt der Sach­be­zugs­wert für eine Unter­kunft dage­gen unver­än­dert bei 223 Euro, da sich der Ver­brau­cher­preis­in­dex für Unter­kunft und Mie­te gegen­über dem Vor­jahr nicht ver­än­dert hat.