Voraussichtliche Sachbezugswerte für 2017
Bei den Sachbezugswerten ändern sich im nächsten Jahr voraussichtlich nur die Werte für Mahlzeiten.
Im nächsten Jahr werden sich voraussichtlich nur die Sachbezugswerte für Mahlzeiten um 5 Euro auf dann 241 Euro erhöhen. Laut dem Entwurf für die Sozialversicherungsentgeltverordnung bleibt der Sachbezugswert für eine Unterkunft dagegen unverändert bei 223 Euro, da sich der Verbraucherpreisindex für Unterkunft und Miete gegenüber dem Vorjahr nicht verändert hat.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen