Übertragung eines Einzelkontos zwischen Eheleuten

Die Übertragung eines Einzelkontos zwischen Eheleuten kann Schenkungsteuer auslösen, wenn der Empfänger nicht nachweisen kann, dass ihm das Vermögen auf dem Konto auch schon vorher teilweise oder ganz gehörte.

Anders als ein Gemein­schafts­kon­to ist ein Ein­zel­kon­to oder -depot auch bei Ehe­leu­ten grund­sätz­lich allein dem Kon­to­in­ha­ber zuzu­rech­nen. Bei einer unent­gelt­li­chen Über­tra­gung des Kon­tos auf den ande­ren Ehe­gat­ten muss die­ser daher nach­wei­sen, dass kei­ne Schen­kung vor­liegt oder die Schen­kung nur einen Teil des über­tra­ge­nen Ver­mö­gens umfasst, sagt der Bun­des­fi­nanz­hof. Dazu zäh­len auch Bele­ge für die Behaup­tung, dass das Ver­mö­gen dem Emp­fän­ger bereits vor der Über­tra­gung im Innen­ver­hält­nis voll­stän­dig oder teil­wei­se zuzu­rech­nen war.