Nutzung von Steuer-CDs erlaubt

Nach den Bundesverfassungsgericht hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dem Fiskus grünes Licht für die Nutzung von angekauften Daten über mögliche Schwarzgeldkonten gegeben.

Nach­dem bereits sämt­li­che deut­schen Gerichts­in­stan­zen bis hoch zum Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt die straf­recht­li­che Nut­zung und Aus­wer­tung der vom Fis­kus ange­kauf­ten Daten über mög­li­che Schwarz­geld­kon­ten geneh­migt haben, hat jetzt auch der Euro­päi­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te der Nut­zung die­ser Daten sei­nen Segen gege­ben. Geklagt hat­te ein Ehe­paar, des­sen Woh­nung auf­grund eines Hin­wei­ses in sol­chen Daten durch­sucht wor­den war. Das Gericht hat nun bestä­tigt, dass die Durch­su­chung recht­mä­ßig war und nicht gegen die euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on ver­stößt.