Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung

Der Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung ist nicht Teil des Versicherungsbetrags und damit nicht als Sonderausgabe abziehbar.

Wer bei der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung einen Tarif mit Selbst­be­halt wählt, kann die des­we­gen selbst getra­ge­nen Krank­heits­kos­ten nicht bei den Son­der­aus­ga­ben steu­er­lich abzie­hen, meint der Bun­des­fi­nanz­hof. Die Selbst­be­tei­li­gung ist kei­ne Gegen­leis­tung für die Erlan­gung des Ver­si­che­rungs­schut­zes und daher allen­falls als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung abzieh­bar, wenn die zumut­ba­re Eigen­be­las­tung über­schrit­ten wird.