Kindergeldanspruch für arbeitsuchendes Kind
Auch ein arbeitsunfähig erkranktes Kind muss sich bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden, um den Anspruch auf Kindergeld zu sichern.
Damit ein volljähriges, arbeitsloses Kind beim Kindergeld berücksichtigt wird, muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit tatsächlich arbeitssuchend gemeldet und die künftige oder gegenwärtige Arbeitslosigkeit angezeigt haben. Eine Meldung bei der Agentur für Arbeit ist nicht allein deshalb entbehrlich, weil das Kind arbeitsunfähig erkrankt ist. Das gilt nach Meinung des Bundesfinanzhofs zumindest dann, wenn das Kind durch die Erkrankung nicht daran gehindert ist, sich bei der Agentur für Arbeit zu melden.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Echtzeitüberweisung und Empfängerüberprüfung im Zahlungsverkehr
- Erste Tätigkeitsstätte eines Leiharbeitnehmers
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Grunderwerbsteuer bei Gebäuden mit Solar- oder PV-Anlagen
- Trickbetrug führt nicht zu außergewöhnlicher Belastung
- E-Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe
- Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU
- Schriftform kein Erfordernis für Betriebsausgabenabzug
- Beitragsbemessungsgrenzen sollen spürbar steigen