Kosten für einen Bauprozess

Auch bei gesundheitsgefährdenden Baumängeln hält der Bundesfinanzhof daran fest, dass die Kosten für einen Zivilprozess keine außergewöhnliche Belastung sind.

Der Bun­des­fi­nanz­hof hält auch in Alt­fäl­len dar­an fest, dass Zivil­pro­zess­kos­ten nicht steu­er­lich abzieh­bar sind. Kon­kret sind die im Zusam­men­hang mit einem Bau­män­gel­pro­zess ange­fal­le­nen Kos­ten auch dann nicht als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung abzugs­fä­hig, wenn die Bau­män­gel gesund­heits­ge­fähr­den­der Natur sind.