Erstattung einer Monatsfahrkarte bei Auswärtstätigkeit
Die Finanzverwaltung hat erklärt, in welcher Höhe der Arbeitgeber steuerfrei Reisekosten erstatten kann, wenn der Arbeitnehmer eine privat angeschaffte Monatskarte für seine Auswärtstätigkeit nutzt.
Wenn ein Arbeitnehmer eine privat angeschaffte Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel auch für dienstliche Fahrten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit nutzt, ist eine steuerfreie Erstattung von Reisekosten durch den Arbeitgeber möglich. Dafür ist jedoch ein monatlicher Nachweis der beruflichen Fahrten erforderlich. Anstelle einer Aufteilung der Kosten im Verhältnis dienstlicher zu privaten Fahrten ist aus Vereinfachungsgründen auch die Erstattung der während des Gültigkeitszeitraumes ersparten Kosten für die Einzelfahrscheine möglich, die durch die dienstliche Nutzung des Nahverkehrs entstanden wären. Die steuerfreie Erstattung ist jedoch maximal in Höhe des tatsächlichen Preises der Monatskarte möglich.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Bundestag beschließt Investitionsbooster
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung
- Gewinnzuschlag bei Auflösung der Reinvestitionsrücklage verfassungskonform
- Zweites Schreiben zur E-Rechnung geplant
- Mindestlohn soll in zwei Schritten auf 14,60 Euro steigen
- Nachträgliche Vorlage der Schlussbilanz bei Umwandlungen
- Angestellte Gesellschafter einer Personengesellschaft zählen bei der Lohnsumme mit
- Entgeltaufteilung bei Kombiangeboten
- Länder fordern Ausgleich für Steuerausfälle durch Wachstumsbooster
- Erste Frist für Kassenmeldepflicht läuft Ende Juli aus