Abfindung zur Beilegung des Erbstreits als Nachlassverbindlichkeit

Die Zahlung einer Abfindung zur Beilegung des Rechtsstreits um die Erbenstellung kann als Nachlassverbindlichkeit abziehbar sein.

Eine Abfin­dungs­zah­lung, die der Erbe zur Been­di­gung eines gericht­li­chen Rechts­streits wegen Klä­rung der Erben­stel­lung zahlt, ist als Nach­lass­ver­bind­lich­keit abzugs­fä­hig. In dem Fall, über den der Bun­des­fi­nanz­hof ent­schei­den muss­te, hat­te die Erb­las­se­rin zunächst ein Ehe­paar als Erben bestimmt. Kurz vor ihrem Tod ord­ne­te sie dann hand­schrift­lich an, dass ihr Finanz­be­ra­ter Allein­er­be sein soll­te, was zu einem Rechts­streit über die Erben­stel­lung führ­te. Die Abfin­dung an den Finanz­be­ra­ter für den Ver­zicht auf sei­nen Erb­an­spruch muss das Finanz­amt nun als Nach­lass­ver­bind­lich­keit berück­sich­ti­gen.