Sachbezugswerte für 2017

Trotz mancherorts drastisch gestiegenen Mieten bleiben die Sachbezugswerte für eine freie Unterkunft 2017 unverändert, weshalb nur die Werte für Mahlzeiten steigen.

Der Bun­des­rat hat im Novem­ber 2016 die neu­en Sach­be­zugs­wer­te für das Jahr 2017 beschlos­sen. Im Ver­gleich zum Vor­jahr erhö­hen sich nur die Sach­be­zugs­wer­te für Mahl­zei­ten um 2 %, wäh­rend der Wert für eine freie Unter­kunft unver­än­dert bleibt. Die Sach­be­zugs­wer­te betra­gen in 2017 bun­des­ein­heit­lich

  • für eine freie Unter­kunft monat­lich 223 Euro oder täg­lich 7,43 Euro;

  • für unent­gelt­li­che oder ver­bil­lig­te Mahl­zei­ten kalen­der­täg­lich 8,04 Euro (2016: 7,87 Euro), davon ent­fal­len 1,70 Euro auf ein Früh­stück und je 3,17 Euro auf ein Mit­tag- oder Abend­essen. Der monat­li­che Sach­be­zugs­wert beträgt 241 Euro (bis­her 236 Euro; Früh­stück 51 statt 50 Euro, Mit­tag- und Abend­essen 95 statt 93 Euro).