Sale-and-lease-back-Geschäfte als umsatzsteuerpflichtige Gestaltung

Wenn der Hauptzweck eines Sale-and-lease-back-Geschäfts in einer bilanziellen Gestaltung liegt, handelt es sich nicht um eine umsatzsteuerfreie Kreditgewährung.

Zu Sale-and-lea­se-back-Geschäf­ten hat­te der Bun­des­fi­nanz­hof ent­schie­den, dass kei­ne umsatz­steu­er­freie Kre­dit­ge­wäh­rung vor­liegt, wenn die Anschaf­fung beim Lea­sing­ge­ber über­wie­gend durch ein Dar­le­hen des Lea­sing­neh­mers finan­ziert wird. Die­se Kon­stel­la­ti­on ist eine umsatz­steu­er­pflich­ti­ge Leis­tung des Lea­sing­ge­bers, deren Schwer­punkt in der Mit­wir­kung an einer bilan­zi­el­len Gestal­tung des Lea­sing­neh­mers liegt. Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat die­ses Urteil nun in den Umsatz­steu­er-Anwen­dungs­er­lass ein­ge­ar­bei­tet.