Sale-and-lease-back-Geschäfte als umsatzsteuerpflichtige Gestaltung
Wenn der Hauptzweck eines Sale-and-lease-back-Geschäfts in einer bilanziellen Gestaltung liegt, handelt es sich nicht um eine umsatzsteuerfreie Kreditgewährung.
Zu Sale-and-lease-back-Geschäften hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass keine umsatzsteuerfreie Kreditgewährung vorliegt, wenn die Anschaffung beim Leasinggeber überwiegend durch ein Darlehen des Leasingnehmers finanziert wird. Diese Konstellation ist eine umsatzsteuerpflichtige Leistung des Leasinggebers, deren Schwerpunkt in der Mitwirkung an einer bilanziellen Gestaltung des Leasingnehmers liegt. Das Bundesfinanzministerium hat dieses Urteil nun in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass eingearbeitet.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Sachbezugswerte für 2026
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch
- Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
- Grundsteuer-Bundesmodell ist verfassungskonform
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025