Spendenbescheinigung per E-Mail

Spendenbescheinigungen werden ab 2017 auch dann vom Finanzamt anerkannt, wenn sie als schreibgeschütztes Dokument per E-Mail versendet werden.

Der Spen­den­emp­fän­ger kann ab 2017 mit Zustim­mung des Spen­ders die Spen­de auch direkt an die Finanz­ver­wal­tung mel­den. Die gesetz­li­che Grund­la­ge dafür wur­de im letz­ten Jahr geschaf­fen. Zusätz­lich hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um nun mit einer Ver­wal­tungs­an­wei­sung die Mög­lich­keit eröff­net, Spen­den­be­schei­ni­gun­gen auch per E-Mail zu ver­sen­den. Gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen, die dem zustän­di­gen Finanz­amt die Nut­zung eines Ver­fah­rens zur maschi­nel­len Erstel­lung von Zuwen­dungs­be­stä­ti­gun­gen ange­zeigt haben, kön­nen die maschi­nell erstell­ten Zuwen­dungs­be­stä­ti­gun­gen daher auch auf elek­tro­ni­schem Weg in Form schreib­ge­schütz­ter Doku­men­te an die Spen­der über­mit­teln. Für den Son­der­aus­ga­ben­ab­zug spielt es dann kei­ne Rol­le, dass der Zuwen­dungs­emp­fän­ger den Aus­druck nicht selbst über­nimmt, son­dern dem Spen­der über­lässt.