Änderungen bei der Kraftfahrzeugsteuer

Als vorbereitende Maßnahme für die Einführung der Pkw-Maut werden die Steuersätze bei der Kfz-Steuer noch einmal entsprechend den Vorgaben der EU-Kommission angepasst.

Die Bun­des­re­gie­rung hat eine Ände­rung der Kfz-Steu­er auf den Weg gebracht, um die Ein­füh­rung der Pkw-Maut vor­zu­be­rei­ten und den Beden­ken der EU-Kom­mis­si­on hin­sicht­lich der Ein­füh­rung der Infra­struk­tur­ab­ga­be Rech­nung zu tra­gen. Für beson­ders schad­stoff­ar­me Euro-6-Pkw gibt es eine Ent­las­tung, die über der Infra­struk­tur­ab­ga­be liegt. Kon­kret wer­den die Steu­er­ent­las­tungs­be­trä­ge je ange­fan­ge­ne 100 Kubik­zen­ti­me­ter Hub­raum von bis­her 2,00 Euro auf 2,32 Euro bei Ben­zi­nern und von bis­her 5,00 Euro auf 5,32 Euro bei Die­sel­mo­to­ren erhöht. In den ers­ten zwei Jah­ren ab dem Beginn der Abga­ben­er­he­bung beträgt die Steu­er­ent­las­tung je ange­fan­ge­ne 100 Kubik­zen­ti­me­ter Hub­raum sogar 2,45 Euro für Ben­zin­mo­to­ren und 5,45 Euro für Die­sel­mo­to­ren.